AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Verein Karolina – Akademie für integrale Entwicklung & Selbstheilung
Gültig ab: 01.01.2025

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
des Auftraggeber
Verein
Karolina – Akademie für integrale Entwicklung & Selbstheilung
ZVR Nummer: 1702937698
Adresse: Eibengasse 57/1/10, 1220 Wien
E-Mail: mail@karolina.at

Unsere AGB sind gültig ab 01.07.2025 in der letztgültigen Fassung, welche auf unserer
Homepage https://karolina.at/ veröffentlicht ist.
Allgemeine Bestimmungen & Geltungsbereich
Die gegenständlichen allgemeinen Einkaufs- & Verkaufs- und Lieferbedingungen (im
Folgenden „AGB“) von uns als Auftraggeber (im Folgenden „AG“) eingeholten Angebote
sowie erteilten Aufträge an Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) gelten für sämtliche
Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin, wobei entgegenstehende
Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers
ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (in der Folge kurz: AGB)
gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte (insbesondere Werk- und Werklieferverträge) und für
alle Lieferungen und Leistungen des AG, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug
genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte und
beziehen sich auf alle Vertragsarten, insbesondere auf von uns bestellte Lieferungen und
Leistungen aller Art, dem Verkauf oder der Vermittlung von Seminaren, Workshops und
vieles mehr. Als AN gelten sinngemäß auch alle Anbieter, die Angebote
legen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung
zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB
gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht

ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen
und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder dergleichen des AN werden nicht
Vertragsbestandteil, auch nicht subsidiär, und auch dann nicht, wenn sie sich derzeit oder in
Zukunft auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. befinden und auch dann nicht, wenn wir diesen
nicht ausdrücklich widersprechen.
Gegenbestätigungen des AN unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
Die AGB schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGB sind gegenüber im Einzelnen
getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Erhalt
Ihrer Bestellung wird bei einer online-Bestellung umgehend nach dem Abschluss des
Bestellvorgangs mittels einer Empfangsbestätigung von uns per E-Mail bestätigt. Diese stellt
keine Annahme dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bei uns.
Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort.
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG (= Konsumentenschutzgesetz) (in der Folge kurz:
Verbrauchergeschäfte) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten
Abweichungen.
Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten des AN oder ihrer Vertriebspartner auf und
werden unter http://www.HOMEEPAGE.at sowohl zur Ansicht als auch zum Download
bereitgehalten.
Angebotsausarbeitung
Die Ausarbeitung von Angeboten wird von uns nicht vergütet, bzw. sind immer entgeltlich,
sofern nicht anders vereinbart.
Für die Höhe des Entgeltes für den vom AG erstellten Kostenvoranschläge gilt das zwischen
den Vertragspartnern vereinbarte Entgelt. Mangels einer gesonderten Vereinbarung über
die Höhe des Entgelts gelten 10 % der Nettoangebotssumme als vereinbart.
Mit der Abgabe des Angebotes durch den AN entsteht für uns keine wie immer geartete
Verpflichtung. An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind stets verbindlich
und kostenlos zu legen.
Der AN leistet keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer Kostenvoranschläge.
Der AG behält sich in allen Fällen die freie Auswahl unter den Angeboten oder auch die
Ablehnung aller Angebote vor. Der AN ist 6 Monate ab Einlangen beim AG an sein Angebot
gebunden.

Wird bei Durchführung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages der
zugrunde liegende Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, ist der AN
verpflichtet, den Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner kann in
diesem Fall binnen drei Tagen ab Mitteilung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären,
wobei er der AG den bereits getätigten Aufwand sowie den für die bisher erbrachten
Leistungen anteiligen Werklohn zu ersetzen hat. Für den Fall, dass der Vertragspartner
keinen Rücktritt erklärt, gilt die Überschreitung durch den Vertragspartner als genehmigt.
Die von AN erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie diesen zugrunde liegende
Pläne, Skizzen und Zeichnungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
des AG nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden.
Die für Kostenvoranschläge angegebene Bauweise und die für die Berechnung notwendigen
Werte sind AN vor Auftragserteilung vom Bauführer bestätigt vorzulegen. Kann eine solche
Bestätigung nicht vorgelegt werden, so erfolgt die Berechnung auf Basis von Werten der
einschlägigen Fachliteratur. Bauliche Änderungen hat der Vertragspartner unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
Lieferung und Leistung, Gefahrenübergang, Abnahmeverzug des AN
Prinzipiell erfolgt die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages durch Übergabe des
jeweiligen Kaufgegenstandes an den Käufer, im Falle der Versendung durch Übergabe an
das den Transport ausführende Unternehmen bzw. ansonsten durch Installation beim
Käufer. Mit Erfüllung gehen Risiko und Gefahr betreffend den jeweiligen Kaufgegenstand
auf den Käufer über.
Die Lieferung von Waren erfolgt frei verladen „ab Werk“ /„ex works“ (iSd Incoterms 2010)
des AG.
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Vertragspartner oder
dem von ihm damit beauftragten Dritten (z.B.: Spediteur) übergeben wurde, im Falle des
Annahmeverzugs des Vertragspartners ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn
Teillieferungen erfolgen oder AN selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport an
den Bestimmungsort durchführt.
Der Vertragspartner oder der von ihm damit beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die
einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. Der AG haftet
weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel.
Zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht abgenommene Waren werden für die
Dauer von maximal 8 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert. Die
Lagergebühren hat der Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig ist der AG berechtigt, auf
Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung
gilt eine Vertragsstrafe von 10 % des Warenwertes (exkl. USt) als vereinbart.

Bei Verbrauchergeschäften geht – wenn der AG die Ware übersendet – die Gefahr für den
Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware
an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer
verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Vertragspartner selbst den
Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von AG vorgeschlagene
Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware
an den Beförderer über. Der Vertragspartner erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem
Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. Der AG behält sich das Eigentum gem. § 10
(Eigentumsvorbehalt) dieser AGB vor, solange die Ware nicht voll bezahlt ist.
Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung / Urheberrecht
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte,
Kataloge, Muster, Präsentationen, etc. bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung,
insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung
einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
Sämtliche dieser Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind
uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen.
Der AN verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung
zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Sämtliche Verwertungsrechte,
Veröffentlichungsrechte, Werknutzungsrechte, Bearbeitungsrechte und sonstigen Rechte an
den vom AN für den AG
erbrachten Lieferungen und Leistungen gebühren ausschließlich dem AG. Der AN räumt
dem AG insbesondere auch das Recht ein, an den vom AN erbrachten Lieferungen und
Leistungen bzw. der Urheberbezeichnung bzw. dem auf Basis dieser Leistungen erstellten
Produkten, etc. jederzeit (auch ohne die Zustimmung des AN) beliebige Änderungen
vornehmen zu dürfen bzw. Abänderungen von
Dritten vornehmen zu lassen. Der AN erteilt ausdrücklich seine Zustimmung und überträgt
exklusiv dem AG alle Rechte, die vom AN erbrachten Lieferungen und Leistungen auch ohne
(Namens-)nennung des AN, und auch kommerziell und auf Dauer zu verwerten und zu
veröffentlichen, etc.
Veröffentlichungen durch den AN (auch eigene Unterlagen) dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG erfolgen.
Preise, Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen verstehen sich die vereinbarten Preise netto
Kassa ab Niederlassung der Verkäuferin exklusive Verpackung, Verladung, Frachtkosten,
Zoll, etc.. Alle Preise sind Tagespreise oder gelten bis zum Datum der nächsten Änderung.
Die Verrechnung erfolgt in Euro. Die uns genannten Preise verstehen sich stets inklusive
aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten, etc. Vereinbarte bzw. dem

Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und dergleichen
werden von uns nicht akzeptiert. Der AN erklärt ausdrücklich, mit den angebotenen Preisen
das Auslangen zu finden und auf die Geltendmachung von Nachforderungen welcher Art
auch immer zu verzichten.
Die jeweilige Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt des Kaufgegenstandes oder nach
Leistungserbringung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen p.a. als
vereinbart. Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit nur einer Rate Terminverlust
ein.
Bei Vereinbarung von Dauerleistungen (Wartungsverträgen, etc.) ist die Verkäuferin zur
Fakturierung von Teilleistungen berechtigt, wobei mangels sonstiger Vereinbarung
Wartungsverträge jeweils zum Quartal in voraus zur Verrechnung gelangen. Die laufenden
Kosten des Server-Housing sind jeweils zu Beginn eines Quartals in vorhinein fällig. Die
Kosten, die dabei durch eine Grundlastüberschreitung entstehen, werden ein Quartal in
nachhinein verrechnet.
Es müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mittels eingeschriebenen Brief
Reklamationen beeinsprucht werden. Ist das nicht der Fall, gelten alle Aufträge als
ordnungsgemäß durch- und ausgeführt und werden auch entsprechend wie vereinbart
abgerechnet.
Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Angebotsdatums. Die Verkäuferin ist berechtigt,
bei Änderung kostenbildender Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen, ohne dass der
Käufer deshalb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wäre. Für den Fall, dass für konkrete
Lieferungen oder Leistungen der Verkäuferin explizit kein Preis festgesetzt wurde, gelten
die jeweils am Tag der Leistungserbringung im Unternehmen der Verkäuferin gültigen und
auch verrechneten Sätze.
Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder sonstiger
Ansprüche zu verweigern bzw. mit eigenen Ansprüchen gegen die Verkäuferin
aufzurechnen.
Wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt, oder der Konkurs über das Unternehmen, bzw.
Verein oder andere Institutionen oder Organisationsformen eröffnet wird und sich Daten
des Kunden oder von dritten in unseren Systemen befinden, welche der Kunde benötigt,
werden diese erst nach erfolgter Zahlung aller offenen Posten von uns zur weiteren
Verwendung zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügungstellung der Daten erzeugt
zusätzliche Kosten, welche nach unseren aktuell gültigen Preislisten berechnet werden.
Mit den vereinbarten Preisen sind Lieferungen und Leistungen inklusive aller notwendigen
und nützlichen Zusatzleistungen und alle Nebenkosten für den gesamten Leistungsumfang
des AN inkl. kostenloser Überarbeitungen seiner Leistungen, um das definierte
Leistungsziel zu erreichen, entsprechend den Änderungswünschen des AG, bis zur
Endabnahme durch den AG abgegolten.

Vorleistungen des AN bis zur Auftragserteilung werden nicht vergütet. Gewährte Nachlässe,
Einheitspreise, Konditionen, Skonti, etc. gelten auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen
und Erweiterungen und Nachträge des Auftrages.
Sind Preise nicht eindeutig inklusive oder exklusive Umsatzsteuer angegeben, gilt als
vereinbart, dass diese die Umsatzsteuer enthalten. Im Zweifelsfall sind immer die besseren
Qualitäten und die größeren Quantitäten zu liefern. Nicht lieferbare oder technisch bzw.
rechtlich nicht zulässige Produkte, oder nicht kompatible Produktkombinationen o.dgl.
entbinden den AN nicht von der Verpflichtung zur Erbringung einer der angestrebten
(ausgeschriebenen bzw. bestellten) Leistung adäquaten Leistung.
Diesfalls hat der AN eine technisch und optisch zumindest gleichwertige Leistung (z.B. das
nächsthöherwertigere Produkt) zu kalkulieren und mit den durch den AG freigegebenen
Alternativprodukten gleichpreisig zu erbringen. Ein Minderpreisanspruch des AG besteht
jedenfalls dann, wenn tatsächlich günstigere Produkte oder eine günstigere Ausführung,
Herstellung, etc. vom AG abgerufen wird.
Bei Fehlen von (Rechnungs-)Unterlagen bzw. Nichtvorliegen der vollständigen
Mängelfreiheit der Lieferungen und Leistungen des AN beginnt der Fristenlauf erst beim
Einlangen dieser bzw. Beseitigung aller vorhandenen Mängel.
Beim Versäumen der Skontofrist einer Teil- oder Schlussrechnung durch den AG verfällt nur
der Skontoanspruch für die in dieser Rechnung anerkannte Rechnungssumme. Unabhängig
davon bleibt der Skontoanspruch für alle anderen Teilrechnungen bzw. die
Schlussrechnung bestehen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der AN – unter Ausschluss weiterer, insbesondere
Schadenersatzansprüche, – berechtigt, max. 3 % p.a. Verzugszinsen gegen Nachweis geltend
zu machen. Er ist jedoch nicht berechtigt seine Leistungserbringung zu unterbrechen.
Zeiten eines Betriebsurlaubs des AG hemmen, bzw. verlängern die Fristen entsprechend.
Am Ende eines jeden Jahres müssen die Rechnungen des AN bis spätestens 15. Dezember
beim AG tatsächlich einlangen. Am Anfang eines jeden Jahres darf der AN erst wieder ab 15.
Jänner Rechnungen legen. Für Rechnungen, die in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 15.
Jänner eines jeden Jahres beim AG einlangen, beginnen alle Fristen erst wieder ab 15.
Jänner zu laufen. Da die Zahlungsanweisungen des AG EDV-unterstützt einmal wöchentlich
erfolgen, gelten die vorstehenden Fristen auch dann gewahrt, wenn die
Zahlungsanweisungen zum, nach Ablauf vorgenannter Zahlungsfristen, nächstfolgenden
Überweisungstermin beim anweisenden Bankinstitut, zwecks Überweisungsdurchführung
einlangen. Der AN erklären sich mit einer dadurch verursachten Fristverlängerung von bis
zu fünf Bankarbeitstagen ausdrücklich einverstanden.
Aus der Bezahlung einer Rechnung kann nicht abgeleitet werden, dass die bezahlte Leistung
als mängelfrei anerkannt wurde. Ferner nimmt der AN hiermit ausdrücklich zur Kenntnis,
dass der AG berechtigt ist gegen Forderungen des AN aufzurechnen. Der AN ist nicht
berechtigt, für die zu erbringenden Leistungen des AG – aus welchem Grund auch immer –

Sicherstellungen zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN wird ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn aufgrund von Forderungen des AN gegen den AG, die von
diesem schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
Alle angegebenen Preise sind exklusive der jeweilig anwendbaren Umsatzsteuer,
ausgenommen der AG weist explizit auf die enthaltene Umsatzsteuer hin.
Teilvergaben, Auftragsänderungen, Abbestellungen
Der AG behält sich jederzeit jegliche Nichtvergabe und Abbestellung (z.B. Entfall) von Teilen
des Auftrages, Änderung des Auftrages, Vergabe von nur Teilen der angebotenen
Lieferungen und Leistung an den AN, bzw. eine Teilung des Auftrages an mehrere AN vor,
ohne dass der AN Anspruch auf Anhebung der Einheits- oder Positionspreise, auf
Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Ersatz von Nachteilen aus welchem Titel immer
hat.
Der AG behält sich vor, jederzeit Lieferungen und/oder Leistungen nicht oder nicht zur
Gänze durchführen zu lassen, und/oder zeitlich zu verschieben, ohne dass dem AN aus
diesem Grund irgendeine Erhöhung des Preises oder eine Sonderentschädigung gebührt.
Der AN hat in diesen Fällen, sowie in allen Fällen der Vertragsbeendigung keinen Anspruch
auf Entgelt für die nicht erbrachten Teilleistungen bzw. –Lieferungen (auch wenn diese
ursprünglich beauftragt waren), oder auf Ersatz von Nachteilen aus welchem Titel auch
immer.
Der AG ist berechtigt, jederzeit zusätzliche Lieferungen bzw. Leistungen (zu den bisher
bekannten Einheitspreisen) zu verlangen. Mehr- oder Minderleistungen (unabhängig vom
tatsächlichen Ausmaß der Abweichung) gegenüber den Ausmaßen des Angebotes bzw. nach
der Vergabe begründen keine Erhöhung der Einheitspreise. Weiters verzichtet der AN
ausdrücklich und unwiderruflich auf alle eventuellen Ansprüche aus diesem Titel.
Liefertermin, Lieferfrist
Die Verkäuferin ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen entsprechend ihren freien Kapazitäten
einzuhalten bzw. ansonsten innerhalb angemessener Frist zu leisten. Die Erreichbarkeit der
Verkäuferin beschränkt sich auf ihre üblichen Geschäftszeiten und ist der Käufer aus der
Nichterreichbarkeit der Verkäuferin außerhalb dieser Geschäftszeiten nicht berechtigt, wie
immer geartete Ansprüche geltend zu machen. Die Verkäuferin trifft keine Haftung für
Verzögerungen oder Lieferfristüberschreitungen, welche nachweislich der Sphäre von
Vorlieferanten der Verkäuferin zuzuordnen sind.
Die Verkäuferin ist berechtigt, ihr Unternehmen zu Urlaubszwecken vorübergehend und im
üblichen Ausmaß zu schließen, ohne dass dem Käufer daraus wie immer geartete Rechte
oder Ansprüche erwachsen, insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit allfälligen
während dieses Urlaubs auftretenden Problemen oder Ausfällen.
Die Verkäuferin ist prinzipiell berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.

Übernahme, Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern nicht ausdrücklich eine
darüberhinausgehende Gewährleistung oder Garantie vereinbart wurde. Die Verkäuferin
haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben der jeweiligen Hersteller oder
allfälliger Sublieferanten. Vom jeweiligen Hersteller gewährte Garantien werden prinzipiell
an den Käufer weitergegeben; dies jedoch nur, sofern die Verkäuferin mit wirtschaftlich
vernünftigen Mitteln und außergerichtlich in der Lage ist, ihrerseits beim Hersteller Regress
zu nehmen. Allfällige Mängel des Vertragsgegenstandes sind bei sonstigem Verlust damit
allenfalls verbundener Ansprüche der Verkäuferin unverzüglich schriftlich bekanntzugeben
und sind ihr in der Folge nach ihrer Wahl sämtliche Möglichkeiten einzuräumen, die
behaupteten Mängel entweder in ihren eigenen Räumlichkeiten oder nach Wahl in den
Räumlichkeiten des Käufers zu untersuchen und gegebenenfalls zu beseitigen. Dazu sind auf
Kosten des Käufers sämtliche hierzu erforderliche Programme, Geräte und Einrichtungen
zur Verfügung zu stellen.
Die Verkäuferin haftet nicht für Mängel und Schäden, sofern diese nur auf leichte
Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder deren Mitarbeiter oder sonst beauftragte Personen
zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen.
Weiters gilt ausdrücklich vereinbart, dass der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden,
Zinsverlusten und der Ersatz von Ansprüchen, die von dritter Seite gegen die Verkäuferin
geltend gemacht werden, ebenfalls ausgeschlossen ist.
Jede Gewährleistung aber auch allfällige sonstige wie immer geartete Ansprüche des
Käufers erlöschen, wenn außer durch die Verkäuferin selbst, deren befugte Mitarbeiter und
Subunternehmer oder direkt unter ihrer Anleitung von Käuferseite oder von dritten
Personen Eingriffe oder Manipulationen an den gelieferten Waren und Programmen ohne
vorherige schriftliche Zustimmung durch die Verkäuferin vorgenommen werden.
Eine vorbehaltlose Übernahme schließt nicht aus, dass später bemerkte Mängel geltend
gemacht werden, oder dass eine Pönale abgezogen wird. Die Mangelrüge gemäß § 377 UGB
wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der AN verzichtet ausdrücklich und rechtsverbindlich
auf die Beweispflicht seitens des AG, dass allfällige geheime Mängel (das sind jedenfalls
auch jene Mängel, die durch bloßen Augenschein bei der Übernahme und in der
Gewährleistungs- und Garantiezeit nicht erkannt wurden) auf ein Verschulden des AN
zurückzuführen sind. Für diese geheimen Mängel beginnt die Gewährleistungs- und
Garantiezeit erst ab deren nachweisbarer Kenntnis durch den AG zu laufen.
Wird die Lieferung bzw. Leistung trotz bestehender Mängel übernommen, hat der AG das
Recht, ein dem AN allenfalls noch zustehendes Entgelt zur Gänze zurückzuhalten.
Festgestellte Mängel sind vom AN innerhalb einer angemessenen und vom AG
vorgegebenen Frist zu beseitigen. Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es dem AG frei,
zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein
Wandlungsanspruch besteht und der AG von diesem Recht Gebrauch macht. In allen Fällen

ist der AG bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur
Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.
Der AN garantiert die Mängelfreiheit und die Vollständigkeit seiner Lieferung und Leistung
und die technisch und fachlich einwandfreie und termingerechte Durchführung nach dem
aktuellen Stand und der aktuellen Erkenntnis von Wissenschaft und Technik. Der AN hat die
im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistung erforderlichen Bewilligungen und
behördlichen Genehmigungen selbst und auf seine Kosten einzuholen und garantiert, dass
er befähigt und befugt ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Sämtliche Garantiezusagen des AN stellen eine echte Garantie im Sinne von §880a ABGB
dar. Sollte eine vom AN abgegebene Garantiezusage ganz oder teilweise unrichtig oder
unvollständig sein, verpflichtet sich der AN ungeachtet des Vorliegens von Verschulden
volle Genugtuung zu leisten und dem AG und Dritten alle daraus entstehenden Schäden
(inkl. Mangelfolgeschäden), Verluste, entgangenen Gewinne und Kosten (inkl.
angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) zu ersetzen. Weitergehende gesetzliche
Ansprüche des AG und Dritter bleiben davon unberührt. Die Gewährleistungs- und
Garantiefrist beträgt drei Jahre.
Wird der AN gewährleistungs-, garantie- und/oder schadenersatzpflichtig, erstreckt sich
der Anspruch des AG jeweils auch auf die Erstattung von Folgeschäden und von Schäden
und Forderungen Dritter und auf den entgangenen Gewinn, unabhängig vom Grad des
Verschuldens des AN, und ohne jede Obergrenze. Werden Mängel innerhalb der
Gewährleistungs- und Garantiefrist gerügt, so wird vermutet, dass sie zum Zeitpunkt der
Übernahme vorhanden waren. Gehäufte unwesentliche Mängel gelten als wesentlich. Der
AG kann auch bei wesentlichen behebbaren und unwesentlichen unbehebbaren Mängeln
Wandlung begehren. Bei Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Gewährleistungs- oder
Garantieansprüchen, z.B. wegen eines vorhandenen Mangels, obliegt (auch nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist) die Beweislast für das Nichtverschulden dem AN.
Bei Mängelbehebungen beginnt die Gewährleistung und Garantie in der vereinbarten Dauer
neu zu laufen. Bei Vorliegen von Mängeln oder Schäden ist der Fristenlauf (Skonto, etc.)
aller Zahlungen bis zur erfolgten Mängel- bzw. Schadensbehebung gehemmt. Der §933b
ABGB idF BGBl. I Nr. 48/2001 gilt zeitlich unbeschränkt (über die Fünfjahresfrist hinaus)
und auch für den Fall, dass der AG einem anderen Unternehmer Gewähr geleistet hat.
Ansprüche gemäß §933b ABGB idF BGBl. I Nr. 48/2001 können innerhalb von drei Jahren
ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend gemacht werden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der AN den AG hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die
von wem auch immer aufgrund der Lieferungen und Leistungen des AN gegen den AG
erhoben werden, solange schad- und klaglos hält, als solche Ansprüche geltend gemacht
werden können. Der AN haftet und garantiert auch, dass durch seine Leistung nicht in
Eigentums- oder Besitzrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte, etc. oder
daraus abgeleitete Rechte Dritter eingegriffen wird. Soweit der AN derartige Rechte Dritter
nutzt, bestätigt er hiermit ausdrücklich, dass alle dafür notwendigen Bewilligungen,

Werknutzungsrechte und Lizenzen in seinem uneingeschränkten Eigentum stehen, und
überträgt diese Rechte kostenlos und auf Dauer an den AG.
Der AN verpflichtet sich ins besonders, bei der Durchführung dieses Auftrages auf
Schutzrechte (Urheber-, Patent- oder sonstige Verwertungsrechte) Rücksicht zu nehmen
und diesbezüglich den AG schad- und klaglos zu halten. Soweit der AN Ansprüche
gegenüber Lieferanten von Serienprodukten hat, wird der AN auf Verlangen des AG die
entsprechenden Ansprüche an den AG oder an einen von diesem zu bestimmenden Dritten
abtreten.
Rücktrittsrecht im Fernabsatz für Endverbraucher
Soweit Sie Konsument sind, können Sie gemäß § 11 FAGG von einem Fernabsatzvertrag
innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe der Ware, bzw. der Bestellung zurücktreten.
Um von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, genügt es, wenn Sie die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet haben. Die Rücktrittserklärung ist an

keine bestimmte Form gebunden und kann sowohl schriftlich per Mail an die E-Mail-
Adresse erfolgen. Das Rücktrittsformular können Sie bei uns telefonisch, bzw. schriftlich

anfordern.
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die
Waren wieder zurückerhalten haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt dieses Vertrags unterrichten, an den AG zu
übergeben.
Das Rücktrittsrecht ist in den Fällen des § 18 FAGG jedoch ausgeschlossen. Dies
ist insbesondere beifolgenden Verträgen der Fall
Verträge über Produkte, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell
überschritten würde.
Verträge über Produkte, die in einer versiegelten Packung geliefert werden und aus
Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet
sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Verträge über Produkte und Dienstleistungen, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart
wurde, die dann nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können
und deren aktueller Wert von Schwankungen abhängt, auf die der AG keinen Einfluss hat.

E-Learning, Coaching und andere Dienstleistungen wie Seminare & Workshops, wo die
ersten Arbeitsschritte bereits begonnen haben.
Das Rücktrittsrecht gilt nur für Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG und auch nur dann,
wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (§ 3 Z 1 FAGG) oder als
Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) zustande kam.
Vertragsstrafe (Pönale)
Für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen und Termine durch den AN wird
eine Vertragsstrafe vereinbart.
Diese Vertragsstrafe setzt kein Verschulden des AN voraus. Der Anspruch des AG auf
Vertragsstrafe entsteht, sobald der AN die Lieferung bzw. Leistung nicht zur gehörigen Zeit,
am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erbracht hat. Aus den mit dem AG
vereinbarten Fristverlängerungen ergeben sich, ohne dass es einer ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf, exakt im Ausmaß der Verlängerung, neue Termine und gelten für
diese neuen Termine, ebenso wieder automatisch und ohne, dass es einer ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf, die laut Vertrag vereinbarten Pönaleregelungen. Das diese
Verschiebung der pönalisierten Termine auslösende Ereignis ist vom AN binnen 3 Tagen ab
dessen Eintritt dem AG schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der AN dies, so bedeutet das, dass die Verzögerung durch den AN verschuldet
wurde, und gilt als vereinbart, dass der AN mit den weiter gültigen vertraglichen
Ausführungsfristen das Auslangen findet. Ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung
bedarf, sind alle zwischen AG und AN vereinbarten oder noch zu vereinbarenden Termine,
d.h. auch alle Zwischentermine, automatisch pönalisiert.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird gemäß der tatsächlichen Abrechnungssumme vor Abzug
jeglicher Einbehalte, Skonti und sonstiger Abzüge, zumindest aber gemäß der
Bruttoauftragssumme laut Vertrag samt Zusatzaufträge, berechnet. Der AG ist berechtigt,
unabhängig vom Grad des Verschuldens des AN, neben der Vertragsstrafe auch den
tatsächlichen Schaden und Gewinnentgang ohne Anrechnung auf die Vertragsstrafe zu
beanspruchen. Die Höhe der Pönale beträgt je Kalendertag der Verzögerung 2% des
Gesamtauftragswertes, ohne Obergrenze. Der AN verzichtet auf das richterliche
Mäßigungsrecht.
Die Vertragsstrafe von pönalisierten Zwischenterminen gilt nicht als erlassen, wenn die
Gesamtleistung oder andere Zwischentermine termingerecht fertiggestellt werden. Eine
vorbehaltlose Übernahme schließt nicht aus, dass bei Fristüberschreitung ein Pönale
abgezogen wird.

Haftung
Eine Haftung des AG für Schäden besteht nur dann, wenn der/die TeilnehmerIn Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Die Haftung des AG ist mit der Höhe der Kursgebühr
begrenzt.
Der AG übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von
den Vortragenden und Trainern/Trainerinnen gemachten Aussagen oder für die von den
Vortragenden und Trainern/ Trainerinnen nach bestem Wissen und Gewissen erstellten
und zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Der AG haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der von den Teilnehmerinnen
mitgebrachten Gegenstände (inklusive Garderobe) oder Wertsachen am Veranstaltungsort.
Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswirksamkeit, Schriftform
Sofern es sich beim gegenständlichen Vertrag um ein Verbrauchergeschäft handelt, gelten
die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz in seiner
jeweils gültigen Fassung nicht zwingend andere Regelungen vorsieht.
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch der
Rest des Vertrages nicht berührt.
Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein
Abgehen dieses Formerfordernisses kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.
Die Nutzung der Dienstleistungen der AG durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe an
Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den AG.
Der AG ist auf eigenes Risiko ermächtigt andere Unternehmen mit der Erbringung von
Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen des AN sind ohne schriftliche
Zustimmung des AG unzulässig.
Allfällige Forderungen des AN an den AG, aus welchem Rechtsgrund auch immer, müssen
bei sonstigem Verfall innerhalb von 2 Wochen nach dem anspruchsbegründenden
Sachverhalt schriftlich begründet gestellt werden. Die Haftung des AG für leichte und grobe
Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, sowie für Folge- und Vermögensschäden wird
einvernehmlich ausgeschlossen. Treffen den AN im Zusammenhang mit diesem Vertrag
irgendwelche Zahlungsverpflichtungen, so tritt deren Fälligkeit ohne Abzug binnen 7
Kalendertagen nach Rechnungslegung durch den AG ein.
Der AG ist berechtigt, Zahlungsverpflichtungen des AN von Rechnungen des AN
einzubehalten, oder die ihm vom AN gegebenen Sicherheiten dafür heranzuziehen.
Der AN ist nicht berechtigt vom Vertrag/Angebot zurückzutreten (bzw. diese zu kündigen).
Der AN verzichtet einseitig und unwiderruflich auf die Anfechtung seines Angebotes und

des Vertrages und dieser AGB z.B. wegen Verkürzung über die Hälfte, List, Irrtum,
Kalkulationsirrtum, Geschäftsirrtum, Rechenfehler oder Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Der AG ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit allen Rechten und Pflichten an Dritte zu
übertragen. Der AN ist verpflichtet, das Vertragsverhältnis unverändert zu den vereinbarten
Bedingungen, Terminen, etc. fortzusetzen.
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmung dieser AGB heben nur die
jeweiligen Bestimmungen auf. Alle anderen Bestimmungen bleiben in Kraft. Als
Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz des Vereines „GlücksSchritte VerEdeln“
vereinbart. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen.
Die rechtswidrige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt. Das gilt sinngemäß auch für Lücken. Sämtliche Vereinbarungen,
Verträge, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform.
Der AG behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen des Schulungsprogramms, der
Anzahl der Unterrichtseinheiten, der Kursgebühr, des Kursortes, eines Trainers/einer
Trainerin und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf
welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge faktischer
Gegebenheiten erforderlich sind. Abweichungen werden nach Möglichkeit sofort mitgeteilt,
damit Sie Ihre Anmeldung ggf. ändern können.
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen österreichischen Rechts auch dann, wenn der Auftrag allenfalls im Ausland
ausgeführt wird und/oder der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.

………………………., am ………………..

……………………………………………………………………………………………
firmenmäßige Fertigung bzw. Unterschrift des Kunden/Auftragnehmers/Anbieters (AN)

Vorvertragliche Information für Verbraucher gem. § 5a KSchG und § 4 FAGG
Diese vorvertraglichen Informationen sind nur für Verbrauchergeschäfte relevant. Für
Geschäftsabschlüsse mit Unternehmern müssen diese nicht erteilt werden, es sei denn, es handelt
sich für den Unternehmer (Vertragspartner) um ein Gründungs- oder Vorbereitungsgeschäft.
Der Verein in weiterer Folge AG genannt
Verein
Karolina – Akademie für integrale Entwicklung & Selbstheilung
ZVR Nummer: 1702937698
Adresse: Eibengasse 57/1/10, 1220 Wien
E-Mail: mail@karolina.at

1. Wesentliche Eigenschaften der Ware
Der Verein Karolina – Akademie für integrale Entwicklung & Selbstheilung (im Folgenden kurz: AG)
bietet
… [genaue Produktbeschreibung]
an.
2. Preise
3. Zahlungsbedingungen
4. Liefer- und Leistungsbedingungen
5. Rücktrittsrecht gem. §§ 11 ff FAGG
Die Informationen zu den Bedingungen, den Fristen und der Ausübung des Rücktrittsrechtes des
Verbrauchers (Vertragspartner) sowie die Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung bei
Rücktritt vom Vertrag gem. § 15 Abs 4 FAGG werden in der „Widerrufsbelehrung“ und dem
„Widerrufsformular“ erteilt. Der Verbraucher (Vertragspartner) kann das Rücktrittsrecht unter
Verwendung des „Muster-Widerrufsformular“ erklären.
6. Gewährleistung
Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung durch den AG hat der Vertragspartner das Recht,
Gewährleistungsansprüche im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend zu machen.
Diese Gewährleistungsansprüche bestehen neben dem Rücktrittsrecht gem. § 5 dieser
vorvertraglichen Informationen und allfälligen Garantien und können unabhängig von diesen geltend
gemacht werden.
7. Schlussbestimmungen
Die in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben sind integrierter Bestandteil des
Vertragsverhältnisses zwischen dem AG und dem Vertragspartner. Änderungen sind nur wirksam,
wenn sie von den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurden.

Master-AGB – Veranstaltungen, Retreats & Leistungen
Karolina – Akademie für integrale Entwicklung & Selbstheilung
Adresse: Eibengasse 57/1/10, 1220 Wien | ZVR-Zahl: 1702937698
Gültig ab: 01.07.2025
1. Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen
zwischen dem Verein Karolina – Akademie für integrale Entwicklung & Selbstheilung und
Dritten, unabhängig davon, ob es sich um Seminare, Retreats, Workshops, Online-Formate,
Coachings, Projekte oder Warenlieferungen handelt. Sie gelten sowohl gegenüber
Verbrauchern (§ 1 KSchG) als auch gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB).
2. Vertragsschluss, Anmeldung und Leistungsbeschreibung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Anmeldung und Bestätigung durch den Verein
zustande. Eine Anmeldung ist verbindlich. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Skontoregelung
Alle Preise verstehen sich in EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders
ausgewiesen. Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu
begleichen. Bei Unternehmern gelten 2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen, andernfalls
30 Tage netto (§ 456 UGB).
4. Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen (§§ 11 ff FAGG)
Verbraucher können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag
zurücktreten. Der Widerruf ist formfrei. Ausgeschlossen ist der Widerruf bei digitalen
Inhalten, wenn mit der Nutzung begonnen wurde und ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht
verzichtet wurde (§ 18 FAGG).
5. Rücktritt durch Teilnehmende / Stornobedingungen
Ein Rücktritt ist bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Danach gelten
folgende Staffelungen: 50 % bei Rücktritt ab dem 14. Tag, 100 % ab Veranstaltungstag. Bei
Ersatzteilnehmer:innen entfällt die Gebühr. Rücktritte müssen schriftlich erfolgen.
6. Rücktritt durch den Verein / Mindestteilnehmerzahl
Der Verein kann Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestanzahl, Krankheit des
Referenten oder höherer Gewalt absagen. Bereits gezahlte Beiträge werden rückerstattet.

7. Leistungsumfang und Änderungen
Der Verein behält sich Änderungen im Ablauf, bei Referierenden, Themen oder
Veranstaltungsorten aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen vor. Der
Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Vereins ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für
persönliche Gegenstände, Schäden durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter wird
nicht gehaftet. Bei Unternehmen ist die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn
ausgeschlossen (§ 933b ABGB, § 1298 ABGB).
9. Retreats und energetische Formate (Haftungsausschluss)
Alle im Rahmen von Retreats oder Veranstaltungen angebotenen Formate (z. B. Klang-,
Atem-, Pflanzenarbeit, Meditation, Human Design) dienen der Selbsterfahrung und
Bewusstseinsentwicklung. Sie ersetzen keine medizinische, therapeutische oder
psychologische Behandlung. Die Teilnahme erfolgt in voller Eigenverantwortung.
10. Pönale / Vertragsstrafe bei B2B-Verträgen
Bei Nichterfüllung von zugesagten Leistungen oder bei Terminüberschreitung wird eine
Pönale von 2 % des Auftragswertes pro Tag fällig – ohne Obergrenze (§ 1336 ABGB analog).
11. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Vertraulichkeit
Alle Inhalte (Audio, Video, Skripten, Unterlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Die
Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung
erlaubt.
12. Datenschutz und Einwilligungen
Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO. Teilnehmer:innen erklären sich mit
der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragserfüllung einverstanden. Weitere
Infos sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
13. B2B-Sonderregelungen
Für Unternehmen gelten ergänzend folgende Regelungen: • Kein Rücktrittsrecht •
Haftungsausschluss für indirekte Schäden • Gerichtsstand Wien • Vertragsübertragung
durch Verein möglich (§ 1409 ABGB analog).
14. Bildrechte / Aufzeichnungen
Im Rahmen der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese
werden ausschließlich für Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
Teilnehmende können der Verwendung widersprechen.
15. Ethik, Verhalten und Vertraulichkeit in Gruppenprozessen
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu respektvollem Verhalten und vertraulichem
Umgang mit persönlichen Inhalten, insbesondere in Gruppenprozessen und Retreats.

16. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.